Trauerfall
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Trauerfall
Begleitung kann bei Ihnen zu Hause beginnen
Der Dienst in einem Trauerhaus beginnt noch im Leben: Liegt ein Gemeindeglied im Sterben, können die Angehörigen die Pastorin/den Pastor rufen. Wir versuchen schnellstmöglich zu Ihnen zu kommen, um mit oder für den Sterbenden zu beten und den Segen Gottes Segen zuzusprechen.
Auch das Abholen des Leichnams durch den Bestatter kann mit einer Aussegnungsfeier durch eine Seelsorgerin/einen Seelsorger begleitet werden.
Ist ein Mitglied unserer Kirchengemeinde gestorben und wir erhalten Kenntnis davon, läuten wir an diesem oder am Folgetag nach dem Mittagsgeläut um 12 Uhr für weitere 10 Minuten, um an den Toten zu gedenken.
Trauerfeier und Bestattung
Der Termin und die Uhrzeit für die Trauerfeier wird in der Regel über den Bestatter geklärt. Dieser setzt sich dafür mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung. Der Bestatter ist Ihnen bei den meisten organisatorischen Fragen behilflich.
Für die Ausrichtung der Trauerfeier ist die Pastorin/der Pastor zuständig. Diese finden in der Friedhofskapelle statt, oft mit anschließender Beisetzung – wenn der Sarg erst zur Einäscherung überführt werden soll, kommen die Angehörigen meist im engsten Familienkreis für die Beisetzung der Urne nach etwa zwei Wochen noch einmal zusammen.
Gedenken
Am Ewigkeitssonntag werden die Angehörigen aller Verstorbener des zu Ende gehenden Kirchenjahres zu einem besonderen Gottesdienst eingeladen. Es werden die Namen aller Verstorbenen verlesen, Lichter für sie entzündet und bei der anschließenden Feier des Abendmahles stärken sich die Angehörigen in ihrer Hoffnung auf ein Leben in Gottes Gegenwart.
Gut zu wissen:
Ihr Kind ist vor der Taufe gestorben. Selbstverständlich kann es kirchlich bestattet werden. Ebenso kann auch ein totgeborenes Kind auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Ihre Pastorin/Ihr Pastor wird Sie in diesem Fall gern seelsorgerlich begleiten.